Geprüfte Sicherheit

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Geprüfte Sicherheit

Das GS-Zeichen ist ein nach deutschem Recht gesetzlich geregeltes Gütesiegel für „Geprüfte Sicherheit“. Es wurde 1977 in Deutschland eingeführt und bescheinigt einem Produkt, dass es die Anforderungen des § 21 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) erfüllt. Die GS-Kennzeichnung erfolgt auf freiwilliger Basis.

Inhaltsverzeichnis

  1. Die gesetzliche Grundlage des GS-Zeichen: das ProdSG

  2. Das Vergabeverfahren für das GS-Zeichen „Geprüfte Sicherheit“

Ein Hersteller, der das Siegel für „Geprüfte Sicherheit“ trägt, gibt zu erkennen, dass seine Produkte mit dem geltenden europäischen Binnenmarktrecht konform gehen. Obwohl das GS-Prüfzeichen ursprünglich ein deutsches Kennzeichen war, wird es in vielen weiteren westeuropäischen Ländern anerkannt. Im letzten Jahrzehnt wurde das GS-Zeichen zudem auch weltweit vertriebenen elektronischen Produkten und Maschinen zuerkannt. Das GS-Zeichen ist das einzige Prüfzeichen für Produktsicherheit in Europa, das gesetzlich geregelt ist.

Die gesetzliche Grundlage des GS-Zeichen: das ProdSG

Das ProdSG ersetzte im Jahr 2011 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Es regelt bis heute die Sicherheitsanforderungen für Produkte, welche auf dem deutschen beziehungsweise europäischen Markt ausgestellt und verwendet werden.

Im Zentrum des ProdSG steht der Schutz des Verbrauchers und berücksichtigt Aspekte wie TransparenzInformation und Marktüberwachung. So müssen beispielsweise umfassende Verbraucherinformationen einsehbar sein sowie Hersteller und Lieferanten eindeutig identifiziert werden können.

Das Vergabeverfahren für das GS-Zeichen „Geprüfte Sicherheit“

Um das GS-Zeichen anbringen zu dürfen, muss der Hersteller sein Produkt von einer zugelassenen Prüfstelle (GS-Stelle) einer Baumusterprüfung unterziehen lassen.Die GS-Stellen werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bekanntgegeben. Zu ihnen zählen zum Beispiel der TÜV Rheinland, das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen, das Fraunhofer Institut für Bauphysik sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Eine Liste aller GS-Stellen ist bei der Bundesanstalt online einzusehen.

Unter anderem werden folgende Aspekte für das Erlangen des GS-Zeichens überprüft:

  • Auswirkungen des Produktes auf Gesundheit und Sicherheit des Menschen

  • produktspezifische deutsche und europäische Richtlinien sowie Normen

  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Gebrauchsanleitungen

  • Produktmerkmale wie elektrische Sicherheit, Ergonomie, chemische Inhaltsstoffe, elektromagnetische Verträglichkeit und Lärmemissionen

Der Hersteller darf das erhaltene GS-Prüfzeichen „Geprüfte Sicherheit“ fünf Jahre tragen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 21 II S. 2 ProdSG erfüllt sind. Eine regelmäßige Überwachung der Produktionsstätte ist vorgesehen. Bei der Inspektion wird überprüft, ob das hergestellte Produkt noch dem geprüften Baumuster entspricht oder es nachträglich geändert wurde.